Der Hamburger Senat hat am Dienstag eine Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die auch erste Lockerungen im Bereich des Sports beinhaltet. Demnach werden öffentliche und private Sportstätten in Hamburg zunächst zur Ausübung von Individualsportarten im Freien, bei der die Sportlerinnen und Sportler einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten, ab dem 6. Mai wieder geöffnet.

Insbesondere nachfolgende Sportarten gelten als auf allen öffentlichen und staatlichen Sportanlagen im Freien zulässige Individualsportarten, sofern sie unter Wahrung des erforderlichen Abstands (s. unten) ausgeübt werden. Diese Liste gilt auch für alle Parasportarten (Behindertensport) entsprechend (Änderungen vorbehalten).

 

Parcour (outdoor)
Tennis
Segeln / Motorbootfahren
Kanu / Kajak
Rudern
SUP
Surfen
Freiwasserschwimmen
Golf
Leichtathletik
Reitsport
Schießsport (u.a. Bogenschießen)
Triathlon (Schwimmen nur in freien Gewässern)
Skaten, Skateboarden, Rollerfahren
Radsport
Wandern /Nordic Walking
Freiwassertauchen
Luftsport (u.a. Modellflug)
Angelsport
Boule
Bocchia
Bouldern / Klettern
Frisbee / Disc-Golf
Trampolin
Tischtennis (outdoor)
Gymnastik, Yoga, etc. (Chi Gong; Tai Chi etc.)
Fitness (outdoor)
Parksport

 

Anbieter, Betreiber und Vereine sind aufgefordert, das Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werden. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht vorgesehen. Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen Sportanlagen jedoch weiterhin nicht betreten.

Darüber hinaus sind Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder anderen Gegenstände, die häufig berührt werden, mehrmals täglich zu reinigen. Die Benutzung von Duschen und Umkleideräumen ist, ebenso wie der Wettkampfbetrieb, weiterhin untersagt.

Die vierte Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung ist bis zum 31. Mai 2020 gültig und unter folgendem Link zu finden: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

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